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kaum ein tag vergeht, ohne eine neue meldung über den kampf der musikindustrie gegen die p2p börsen im internet.
erst vor wenigen tagen namen schweizer behörden die seiten von sharereactor, einem anbieter von downloadlinks für tauschbörsen vom netz.
anders als viele ähnliche linkseiten stand der server der seite nicht auf einer südseeinsel, sondern im schweizerischen frauenfeld. auf den betreiber, einen 25 jahre alten schweizer, wartet jetzt ein verfahren wegen verstoßes gegen das urheberrechtsgesetz.
ob es jedoch zu einer verurteilung kommen kann, ist nicht sicher. das bereitstellen von links zu geschütztem material fällt rechtlich in eine grauzone, da auf den seiten oder dem server selbst kein urheberrechtlich geschütztes material zu finden war.
nach diesem prinzip arbeiten auch andere anbieter von linkseiten für tauschbörsen. sie verweisen darauf, dass man das original besitzen müsse, um einen download starten zu dürfen. ein argument, was haltlos wirkt, wenn beispielsweise filme angeboten werden, deren kinostart noch bevorsteht. wohl nur sehr wenige menschen können zu diesem zeitpunkt im besitz einer originalversion sein.
gleiches gilt für computerprogramme oder musikstücke, die oft schon weit vor veröffentlichungszeitpunkt in den tauschbörsen florieren. es reicht oft eine quelle, die dann mit hilfe der linkseiten in kürzester zeit weit verbreitet wird.
bis auf die tauschbörse KaZaA arbeiten mitlerweile nahezu alle tauschbörsen dezentral, es gibt also keine zentrale anlaufstelle mehr, auf der die daten zum download bereit liegen. das hat es auch lange zeit so kompliziert gemacht, gegen die tauschbörsen vorzugehen.
seit einiger zeit jedoch mehren sich die meldungen über klagen, nicht nur gegen den betreiber von KaZaA, sondern auch gegen nutzer dieser und anderer börsen. erstmals schaltete sich in den usa auch das justizministerium ein. in einem brief, der an diverse nachrichtenagenturen wie reuters oder ap verschickt wurde, warnte der kalifornische justizminister Bill Lockyer sowohl betreiber als auch nutzer von p2p programmen.
schienen die probleme für die branche bisher europa verschont zu haben, droht die klagewelle nun auch hier zu beginnen.
gegen 68 nutzer von tauschbörsen wird allein in deutschland ermittelt. zuvor hatte das europäische parlament in brüssel eine richtlinie zum schutz von geistigem eigentum verabschiedet, welche unter anderem die internetprovider dazu verpflichtet, im zweifelsfall die ip adresse von filesharern offenzulegen.
noch sind vor allem nutzer im visier der fahnder, die große mengen tauschen. aber verbraucherschutzverbände befürchten, dass sich von nun an niemand mehr sicher fühlen dürfe, der über p2p börsen musik tauscht.
ob hier mit kanonen auf spatzen geschossen wird, ist noch immer nicht eindeutig geklärt. während die musikindustrie von schäden in dreistelliger millionenhöhe allein in deutschland ausgeht. dem widerspricht eine aktuelle studie der universität harvard und der university of north carolina. die studie kommt zu dem ergebnis, dass der gebrauch von p2p börsen den tonträgerhandel nur unmerklich beeinflusse, der unterschied gehe gegen null.
ob das ende der tauschbörsen nur noch eine frage der zeit ist, oder ob sich der streit noch weiter hinzieht, bleibt weiter offen. jedoch waren die rechtlichen mittel der tauschgegner seit dem ende der wohl populärsten tauschbörse napster nicht mehr so groß.
die nächste runde ist eingeläutet.
[mw]
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